ARCHIV | 2018

"Beobachter" greift Oltner Baurechtsstreit auf

Seit Jahren liegt ein Teil der Baurechtnehmer in der Oltner Siedlung Platanen im Streit mit der Bürgergemeinde als Baurechtgeberin. Dies, weil in der zwischen 1987 und 1989 erbauten Siedlung mit rund 50 Reihenhäusern diverse Baurechtszinsmodelle zu krass unterschiedlichen Belastungen der einzelen Baurechtnehmer geführt haben. Aktuell die Leidtragenden in einer der Bauetappen knapp doppelt so hohe Baurechtszinsen wie einige ihrer Nachbarn. Das Störendste für sie ist die Tatsache, dass nicht nur für das Baugrundstück, sondern auch für die allgemein zugänglichen Flächen krass unterschiedliche Ansätze gelten. Eine Nachbarin zahlt für die Benützung des gleichen Fusswegs oder des Baumgartens doppelt so viel wie ihr Nachbar. Jetzt hat die Zeitschrift "Beobachter" den Konflikt öffentlich gemacht. Die Bürgergemeinde stellt sich auf stur. Für sie kommt eine Anpassung der Verträge nicht in Frage, weil sie damit wohl nur erfolgreich wäre, wenn sie diese auf das tiefste der vier Niveaus absenken würde. Und Einnahmeausfälle will sie keineswegs in Kauf nehmen. Juristen haben den unzufriedenen Platanen-Bewohnern von einem Gang an die Gerichte abgeraten. Zu klein seien die Chancen, mit ihrer Forderung nach Reduktion der Baurechtszinsen durchzudringen, da die Baurechtsverträge privatrechtliche Vereinbarungen im gegenseitigen Einverständnis der Partner sind. - Die NWO-Stiftung Belcampo empfindet das Gebahren der Bürgergemeinde Olten gleichwohl als extrem störend. Immerhin ist sie eine öffentlichrechtliche Körperschaft. Und als solche wäre sie zumindest moralisch verpflichtet, Gleiches gleich zu behandeln. Das gebietet das Verhältnismässigkeitsprinzip, das für öffentliche Körperschaften gilt.

291118 nwo

Bodeninitiative auch in Pratteln

Nach dem Vorbild des Kantons Basel-Stadt und von Binningen haben die Sozialdemokraten von Pratteln Anfang November eine Bodeninitiative lanciert. Sie haben ein halbes Jahr Zeit, mindestens 500 gültige Unterschriften für ihr Begehren einzureichen. Die Initiative ist ausformuliert und hält den Grundsatz Baurecht statt Verkäufe fest. Ausnahmen vom Baurechtsgebot sind möglich, wenn die städtische Grundstücksflächen innerhalb von fünf Jahren dadurch nicht geschmälert werden.

271118 hgi

Stadtrat Uster mit Gegenvorschlag

Der Stadtrat von Uster präsentiert zur Bodeninitiative der Grünen einen Gegenvorschlag. Dieser nimmt den Grundsatz Baurecht statt Landfverkäufe zwar auf, setzt ihn aber weniger konsequent um. So soll eine Grundstück verkauft werden können, wenn "übergeordnete  Interessen" dies gebieten. Zuständig für die Beurteilung dieses Kriteriums wären je nach Grösse eines Grundstücks entsprechend der Kompetenzordnung der Stadtrat, das Stadtparlament oder die Stimmberechtigten. Die Bodeninitianten zeigen sich erfreut, dass der Stadtrat ihr Anliegen aufnimmt. Sie wollen die Debatte im Parlament abwarten und danach entscheiden, ob sie ihre Initiative zurückziehen wollen oder nicht.

271118 nwo

Ja in Winterthur, Nein in Wila

Zwei gegensätzliche Signale bringt das Abstimmungswochenende vom 25. November für die Bodenreformer im Kanton Zürich. In der Stadt Winterthur stimmt der Souverän mit 75 Prozent Ja-Stimmen dem Grundsatz zu, künftig keinen städtischen Boden mehr zu veräussern. 20 Kilometer tössaufwärts hingegen lehnen die Stimmberechtigten der ländlichen Gemeinde Wila diesen Grundsatz mit 65 Prozent Nein-Stimmen zu einer entsprechenden Einzelinitiative ab. In Winterthur ist die Baurechtsdebatte bereits fünf Jahre alt. 2013 drangen die GLP, die Grünen und die Alternativen im Stadtparlament mit einer Motion durch, welche Baurechtsvergaben statt Landverkäufe verlangte. Widerwillig arbeitete der Stadtrat 2015 eine konkrete Vorlage dazu aus, die er selber ablehnte. Im Frühling 2018 genehmigte der Grosse Gemeinderat diesen Text. Und in der Volksabstimmung ist er nun sehr deutlich bestätigt worden. Pikant: Im Sommer hat der neu zusammengesetzte Stadtrat mit nunmehr rot-grüner Mehrheit das Lager gewechselt und sich ebenfalls für die Baurechtspolitik ausgesprochen. Verkäufe sind allerdings in einigen Fällen weiterhin möglich. So, wenn ein Grundstück in einer Arbeitsplatzzone liegt und weniger als 2500 Quadratmeter Fläche aufweist. Für Grundstücke in anderen Bauzonen gilt eine Freigrenze von 1500 Quadratmetern. Und auch bei Quartierplanverfahren und Gestaltungsplänen sind Ausnahmen vom Verkaufsverbot möglich.

271118 nwo

Stadtrat Winterthur für Bodeninitiative

Der Winterthurer Stadtrat hat seine Haltung zur Bodenpolitik geändert. Noch im Frühling wehrte er sich gegen einen vom Parlament beschlossenen Zusatz in der Gemeindeordnung, wonach städtische Grundstücke im Prinzip nicht veräussert, sondern im Baurecht abgegeben werden sollen. Jetzt hat er die Abstimmung über diese Änderung der Gemeindeordnung auf den 25. November 2018 angesetzt und gleichzeitig bekannt gegeben, dass er den Stimmberechtigten die Annahme der Änderung empfiehlt. In seiner alten Zusammensetzung hatte er sich im Frühling noch gegen das Begehren ausgesprochen. Bei den Wahlen vom Frühling nun hat sich eine neue linksgrüne Mehrheit im Stadtrat ergeben. Sie hat den früheren Entscheid nun korrigiert. Das Stadtparlament hatte die Neuregelung mit 32:23 Stimmen beschlossen.

280918 nwo

Öffentliche Gespräche zum Gemeingut Boden in Bregenz

Am Samstag, 15. September, finden auf dem Kornmarktplatz in Bregenz zwei öffentliche Gespräche unter einer mobilen Kuppel zum Thema Gemeingut Boden statt. Fachleute aus Deutschland, Oesterreich, Liechtenstein und der Schweiz diskutieren mit dem Publikum ihre Erfahrungen, Visionen und Forderungen. Organisiert werden die Dome-Talks von der europäischen Bewegung Public Sphere, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Menschen in ihren Ländern für brennenden Zeitfragen zu sensibilisieren.  Auch Vertreter des Schweizer Netzwerks Gemeingut Boden - unter ihnen unsere NWO-Stiftung Belcampo - sind in Bregenz präsent. www.publicsphere.eu
Samstag, 15. September 2018, 11-13 und 15-17 Uhr, Kornmarktplatz Bregenz

020918 nwo

Stadtrat Winterthur präsentiert Gegenvorschlag

Der Stadtrat von Winterthur lehnt die Initiative Obertor ab, präsentiert aber einen Gegenvorschlag, welcher die Hauptforderung der Initianten aufnimmt. Auch der Stadtrat ist der Ansicht, die Stadt Winterthur solle ihr Areal am Obertor, das durch den Wegzug der Stadtpolizei frei wird, nicht verkaufen. Er will den Boden behalten und mit einem Gestaltungsplan die künftige Entwicklung des Areals gestalten. Die Eckwerte dafür legt er dem Stadtparlament vor. Dabei weicht er in einigen Punkten von den Forderungen der Obertor-Initianten ab. So will er nur auf einem Drittel der Nutzungsfläche das Prinzip der Kostenmiete durchsetzen. Auch will er die Möglichkeit behalten, das Areal statt nur einer mehreren Trägerschaften zur Nutzung zu überlassen. Neben der Abgabe im Baurecht sieht er dabei auch die Möglichkeit von eigenen Liegenschaften vor, welche vermietet werden könnten.

260818 nwo

Bodeninitiative auch in Wila ZH

Jetzt hat die Welle der kommunalen Bodeninitiativen erstmals eine kleinere Gemeinde erfasst. Ein Bürger hat in der Tösstaler Gemeinde Wila eine Einzelinitiative eingereicht, welche der Gemeinderat für gültig erklärt hat. Inhaltlich will der Gemeinderat nach den Sommerferien zum Vorstoss Stellung nehmen. Die Initiative kommt im November an die Urnenabstimmung. Der Initiant verlangt, dass die Gemeinde künftig darauf verzichtet, eigene Grundstücke zu verkaufen. Stattdessen soll sie sie im Baurecht zur Nutzung abgeben. Ausnahmen soll es nur geben, wenn gleichwertiger Ersatz erworben werden kann.

090818 nwo

Winterthurer Parlament gegen Landverkäufe

Die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur werden sich voraussichtlich am Abstimmungstermin von Ende November 2018 mit der städtischen Bodenpolitik befassen. Der Grosse Gemeinderat hat Ende Mai aufgrund einer Motion einen Zusatz zur Gemeindeordnung beschlossen, der vom Stimmvolk noch abgesegnet werden muss. Im Grundsatz soll die Stadt keine Grundstücke aus ihrem Finanzvermögen mehr verkaufen, sondern sie - wenn kein Eigenbedarf besteht - im Baurecht zur Nutzung abgeben. Allerdings gibt es dazu Ausnahmen. In der Arbeitsplatzzone sind Flächen bis 2500 Quadratmeter vom Verkaufsverbot ausgenommen, in den übrigen Bauzonen Flächen von weniger als 1500 Quadratmeter. Weitere Ausnahmen gibt es für Tausch- und Realersatzgeschäfte, bei Quartierplänen und für Grenzkorrekturen bei einer Vermessungsmutation. In die gleiche Richtung zielt eine Volksinitiative, die zustandegekommen ist. Sie hat zum Ziel, einen Landverkauf der Stadt am Obertor zu verhindern, der noch nicht den Bestimmungen der zu ergänzenden Gemeindeordnung unterliegen würde.

080818 nwo

Adliswil: Zweite Zürcher Bodeninitiative

Nach Uster ist nun in Adliswil eine zweite kommunale Bodeninitiative im Kanton Zürich gegen Ausverkäufe von Gemeindegrundstücken gestartet worden. Die Sozialdemokraten und die Grünen sammeln für ihr Begehren Unterschriften. Mit einem ausformulierten Artikel in der Gemeindeordnung schlagen sie vor, die Stadt solle künftig auf den Verkauf von Grundstücken mit mehr als 100 Quadratmeter Fläche verzichten. Ausnahmen sollen erlaubt sein, wenn der Käufer eine gemeinnützige Organisation ist, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre  ein vergleichbares Grunstück erworben worden ist oder wenn eine Fläche für ein öffentliches Bauvorhaben von Bund oder Kanton benötigt wird. Bis zum Herbst haben die Initianten Zeit, die nötige Unterschriftenzahl für ihren Vorstoss zu sammeln. Sie wollen mit ihrer Initiative "Boden behalten - Adliswil nachhaltig gestalten" die Ausverkaufspolitik der Stadt beenden, weil sie den Boden als wertvolles öffentliches Tafelsilber betrachten.

250618 nwo

Sursee: Bodeninitiative steht

Die Grünen der Luzerner Stadt Sursee haben ihre Volksinitiative "Üse Bode, üsi Zuekonft" mit 504 gültigen Unterschriften eingereicht. Nötig für das Zustandekommen waren 300 gültige Unterschriften. Innert nur zwei Monaten sind die Unterschriften zusammengekommen. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten aus eigenem Antrieb Unterschriften eingeschickt, vermerkt das Initiativkomitee dankbar. Nun ist der Stadtrat mit einer Stellungnahme am Zug. Die Initianten machen bereits unmissverständlich klar, dass sie einen völlig verwässerten Gegenvorschlag wie jenen, der in Hochdorf angenommen worden ist, niemals unterstützen würden. Ihr eigener Initiativtext sei bereites ein Kompromiss zwischen einem völligen Verkaufsverbot für städtisches Land und einer gewissen Handlungsfreiheit der Behörden.

260418 nwo

Ustermer Bodeninitiative eingereicht

Die Grünen Uster haben ihre Bodeninitiative "Boden behalten, Uster gestalten" am 6. April im Stadthaus eingereicht. Sie haben in den letzten Monaten rund 800 Unterschriften gesammelt. Nötig für das Zustandekommen sind in der drittgrössten Stadt des Kantons Zürich 600 gültige Unterschriften. Mit ihrer Initiative fordern die Ustermer Grünen das, was vor ihnen schon die Stimmberechtigten des Kantons Basel Stadt sowie der Städte Emmen und Luzern beschlossen haben: Die öffentliche Hand soll auf Landverkäufe in Zukunft verzichten, so ihr Grundeigentum behalten und den Boden zur langfristigen Nutzung im Baurecht abgeben, wo sie dafür gegenwärtig keinen Eigenbedarf hat.

060418 nwo

Freiwirtschaftliche Bibliothek der Uni Basel geschenkt

Der Stiftungsrat der NWO-Stiftung Belcampo hat beschlossen, die Schweizerische Freiwirtschaftliche Bibliothek der UB Wirtschaft der Uni Basel zu schenken. Der Eigentümerwechsel ist per Anfang 2018 bereits erfolgt. Die Schenkung ist der letzte Akt einer 30-jährigen intensiven Zusammenarbeit. Die Leiterin der UB Wirtschaft der Universität Basel ist erfreut über die Schenkung: "Der Bibliotheksbestand wird von uns sehr geschätzt. Er bietet den Benutzern einen ganz besonderen und äusserst interessanten Blickwinkel auf die Wirtschaft", schreibt sie in ihrem Dankesbrief an die NWO-Stiftung Belcampo. Seit 1988 ist die Bibliothek bereits mit einem Depositumvertrag in der Basler Universitätsbibliothek beheimatet. Der Ursprung der Bibliothek geht auf den Basler Unternehmer Paul Gysin (1911-1993) zurück. Ab den 1930er-Jahren sammelte er aus privatem Antrieb systematisch die Literatur im Zusammenhang mit der Freiwirtschaftsbewegung. Als er altershalber eine Nachfolgeregelung treffen musste, schenkte er die rund 4000 Bücher und Schriften der damaligen Liberalsozialistischen Partei der Schweiz (LSPS). Diese übergab die Verantwortung dafür 1986 der neu gegründeten NWO-Stiftung für natürliche Wirtschaftsordnung, die dann das Arrangement mit der WWZ-Bibliothek der Uni Basel traf. In den 1990er-Jahren katalogisierte die Bibliothek den Bestand nach modernen Gesichtspunkten und integrierte sie in ihre Bestände. Gleichzeit wurde der Umfang auf den  Kernbestand von rund 1350 Titeln reduziert. Der Stiftungsrat der NWO-Stiftung Belcampo ist glücklich über das grosse Engagement, das die Verantwortlichen der UB Wirtschaft für die Pflege und Ergänzung des freiwirtschaftlichen Literatur leisten. Der Standort ist kein Zufall. Nicht nur der Sammler Paul Gysin war in Basel beheimatet, sondern auch bedeutende Exponenten der Freiwirtschaft wie Hans Bernoulli, Otto Studer oder Hansjürg Weder. Die freiwirtschaftlichen Bücher werden Interessenten auch ausgeliehen. Die Bestände sind online einseh- und abrufbar unter dem Link www.ub.unibas.ch/ub-wirtschaft-swa/recherche/spezialbestaende

050218 nwo

Bodeninitiative auch in Uster lanciert

Die Grünen der Stadt Uster haben ihre Initiative "Boden behalten, Uster gestalten" lanciert. Sie folgen damit dem Beispiel von Basel, Emmen, Luzern, Hochdorf und Binningen. Die Initiative hat die Form einer allgemeinen Anregung und verlangt, dass die Stadt Uster grundsätzlich keinen Boden mehr verkauft. Verkauf und Tausch sollen nur möglich sein, wenn die Stadt damit ein vergleichbares Grundstück erhält. Für das Zustandekommen der Initiative sind in der drittgrössten Stadt des Kantons Zürich 600 gültige Unterschriften nötig. Die maximale Sammmelzeit beträgt sechs Monate. Die NWO-Stiftung Belcampo ist hocherfreut, dass erstmals eine Zürcher Gemeinde grundsätzlich über einen Verkaufsverzicht für Boden abstimmen wird. Der Stiftungsrat hat den Initianten eine finanzielle Unterstützung ihrer Kampagne in Aussicht gestellt, sofern die Initiative zustande kommt.

050218 nwo

Unser Boden - bist du Eigentümer oder bezahlst du Miete?

Kontakt

Adresse: NWO-Stiftung Belcampo
Tüfwiesenstrasse 6
8606 Nänikon
Telefon: 044 940 20 80
E-Mail: info@nwo-belcampo.ch
Konto: CH07 0900 0000 4003 3114 5
NWO-Stiftung Belcampo
8807 Freienbach