ARCHIV | 2017

Hochdorf: Bodeninitiative angenommen und doch gescheitert...

Ein kurioses Ergebnis hat die Abstimmung vom 26. November in Hochdorf zur Bodeninitiative "Boden behalten, Hochdorf gestalten" ergeben. Die Initiative fand bei den Stimmenden zwar eine Ja-Mehrheit, unterlag aber in der Stichfrage dem Gegenvorschlag des Gemeinderates. 862 Stimmberechtigte stimmten der Initiative zu, 828 lehnten sie ab. Sehr knapp angenommen wurde mit 840 Ja zu 836 Nein auch der Gegenvorschlag. In der Stichfrage obsiegte der Gegenvorschlag mit 860 zu 800 Stimmen aber relativ deutlich. Die Initianten vom Verein Aktives Hochdorf (Grüne) und der SP hatten verlangt, die Gemeinde sollte künftig prinzipiell auf Landverkäufe verzichten und nicht selbst benötigte Grundstücke im Baurecht zur langfristigen Nutzung abgeben. Der Gegenvorschlag des Gemeinderates legt diesen Grundsatz nur gerade für die Zonen für öffentliche Zwecke sowie für die Sport- und Freizeitzone fest, die Wohn- und die Arbeitszone bleiben ausgenommen. Die Stimmbeteiligung erreichte lediglich 28 Prozent. Die Initianten zeigen sich vom Ergebnis enttäuscht. Sie sehen den Gemeinderat gleichwohl in der Pflicht, künftig mit dem kommunalen Boden sehr sorgsam umzugehen. Sie möchten bei der Ausarbeitung des Reglementes mitreden. Die NWO-Stiftung Belcampo hat die Hochdorfer Initianten mit einem finanziellen Beitrag und mit einem Referat an einem Podiumsgespräch unterstützt. Nach Erfolgen in Basel, Emmen und Luzern ist damit erstmals eine kommunale Bodeninitiative knapp gescheitert.

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Baurecht unter der Lupe

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat vor kurzem eine knapp 50-seitig Broschüre zum Baurecht als Mittel kommunaler Bodenpolitik herausgegeben. Sie liegt nur als Online-Version vor und kann gratis heruntergeladen werden. Verfasst hat die Studie der Immobilienberater Wüest Partner. Obwohl die Arbeit stark auf die finanziellen Aspekte fokussiert und raumplanerische, soziale und eigentumsrechtliche Aspekt weitgehend ausser Betracht lässt, geben die Autoren wertvolle Tipps zur Anwendung des Baurechts. So plädieren sie für möglichst einfache Verträge, deren Auswirkungen auch längerfristig kalkulierbar bleiben. Sowohl bei der Landwertfestsetzung als auch beim Anpassungsmechanismus für den Baurechtszins mahnen sie zur Zurückhaltung. Anderseits sollen die Baurechtnehmer mit einer hohen Heimfallentschädigung am Ende der Vertragsdauer rechnen können (90 Prozent Realwert empfohlen). Das Bundesamt für Wohnungswesen setzt sich im Vorwort für faire Baurechtsverträge ein. Das Netzwerk Gemeingut Boden hat beschlossen, die Broschüre mit Empfehlungen zu den sozialen, planerischen und eigentumsrechtlichen Aspekten des Baurechts zu ergänzen. Wir werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle darauf hinweisen.
PDF der Broschüre "Baurecht unter der Lupe" 5.13MB

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Neue Bodeninitiativen in Binningen und Sursee

Die Reihe der kommunalen Bodeninitiativen wird immer länger. Die SP der Baselbieter Gemeinde Binningen hat bereits mit der Unterschriftensammlung für ihre Initiative nach Stadtbasler Vorbild begonnen. Ziel ist, den Ausverkauf von kommunalen Grundstücken zu stoppen und dafür zu sorgen, dass die kommunalen Bodenflächen nicht mehr abnehmen. Und auch im Kanton Luzern wird die Bodenpolitik in einer weiteren Gemeinde zum Thema. Die Grünen Sursee haben für Anfang 2018 eine kommunale Initiative nach Emmener Vorbild angekündigt. Unsere NWO-Stiftung Belcampo ist hoch erfreut über die neuen Initiativen. Sie hat die Initianten zu ihrem Schritt beglückwünscht und ihnen ideelle Unterstützung zugesichert. Kommen die Initiativen zu Stande, wird unsere Stiftung sie allenfalls mit einem finanziellen Zustupf zur Finanzierung der Kampagne unterstützen, wie das unsere Stiftung bisher schon in Basel, Emmen, Luzern und Hochdorf getan hat.

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Luzerner Bodenpolitik bestätigt

Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern haben ein deutliches Zeichen für eine aktive Bodenpolitik gesetzt. Ende September haben sie an der Urne den Gegenvorschlag zur Bodeninitiative der Grünen mit 69 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Initianten hatten ihr Begehren zuvor zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen. Das klare Resultat erstaunt umso mehr, als der Gegenvorschlag im Parlament nur gerade mit einer einzigen Stimme Mehrheit durchgewunken worden war. SVP, FDP und CVP hatten allesamt gegen weitere Einschränkungen im Bodenreglement der Stadt zu Verkäufen votiert. Der Luzerner Stadtrat hat schon bisher eine aktive Rolle als Grundeigentümer gespielt. Jetzt kann er mit Rückendeckung der Stimmberechtigten noch konsequenter gegen den Ausverkauf städtischen Bodens agieren. Nach Emmen und Luzern ist nun Hochdorf die dritte Luzerner Stadt, welche eine Bodeninitiative behandelt. Sie kommt Ende November zur Abstimmung.

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Nachlass von Fritz Schwarz im Sozialarchiv

Ruth Binde-Schwarz, die jüngste Tochter des Berner Freiwirtschafters Fritz Schwarz, hat die letzten Teile des Nachlasses ihres Vaters dem Schweizerischen Sozialarchiv in Zürich übergeben. Damit ist das umfangreiche Archivmaterial jetzt dauernd gesichert. Die 85-jährige jüngste Tochter von Schwarz ist erleichtert, dass es ihr gelungen ist, die Arbeiten abzuschliessen. Sie weiss das Material dort in guten Händen. Bereits interessieren sich Studenten dafür, einzelne Aspekte des Wirkens von Schwarz wissenschaftlich zu untersuchen. Fritz Schwarz (1887-1958) war eine der prägenden Figuren der Schweizer Freiwirtschafter. Als Emmentaler Bauernsohn vom Krautberg bei Biglen wurde er zunächst Primarlehrer und Sozialdemokrat. Bald aber fing er für die Ideen der Freiwirtschaft Feuer und diente dem der Schweizer Freiland-Freigeld-Bewegung, dem Freiwirtschaftsbund und später der Liberalsozialistischen Partei der Schweiz unter vielen Entbehrungen als vollamtlicher Sekretär. Schwarz war ein begnadeter und gefürchteter Redner, er schrieb Bücher und Artikel, war Redaktor der Freiwirtschaftlichen Zeitung und Verleger des Pestalozzi-Fellenber-Verlags. Jahrzehntelang politisierte er im Grossen Rat seines Heimatkantons. Seine zweite Frau Elly Schwarz-Glaser half ihm kompetent und einsatzfreudig, die vielfältigen Aufgaben zu bewältigen.

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Gegenvorschlag zur Luzerner Bodeninitiative kommt vors Volk

Am 24. September entscheiden die Stimmberechtigten der Stadt Luzern über ein "Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken". Dies ist der Gegenvorschlag des Stadtparlaments zur Initiative "Boden behalten, Luzern gestalten". Er wurde an der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 29. Juni genehmigt. Die Initianten haben daraufhin ihre Volksinitiative zurückgezogen, weil sie ihr Anliegen, den Ausverkauf des städtischen Bodens zu beenden, erfüllt sehen. Die Initianten wollen sich im Hinblick auf die Volksabstimmung voll für den Gegenvorschlag einsetzen, wie sie mitteilen. Die NWO-Stiftung Belcampo hat die Initianten mit einem finanziellen Zustupf unterstützt.

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Emmen bestätigt neue Bodenpolitik

Die Stimmberechtigten von Emmen LU haben ihren bodenpolitischen Grundsatzentscheid vom 28. Februar 2016 an der Urne eindrücklich bestätigt. Mit 60 Prozent Ja-Stimmen haben sie das Reglement genehmigt, welches ab 1. März 2017 die Bodenpolitik der Gemeinde bestimmt. Grundsätzlich wird kein kommunaler Boden mehr verkauft, ausser es handle sich um Kleinstflächen oder um eine Nutzung durch eine andere öffentliche Trägerschaft. Tauschgeschäfte sind weiterhin möglich, sofern die zu tauschenden Flächen vergleichbar sind. Vor einem Jahr hatten die Stimmberechtigten die Initiative "Boden behalten, Emmen gestalten" knapp und völlig überraschend angenommen. Die bürgerliche Mehrheit im Gemeindeparlament wollte diesen Entscheid mit dem Urnengang vom 12. Febraur nun kippen. Das misslang ihr aber deutlich. Im Unterschied zur ersten Abstimmung hatten die CVP und der Stadtrat - ursprüngliche Gegner des Begehrens - diesmal auf eine Abstimmungsempfehlung verzichtet.

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Hochdorfer Bodeninitiative steht

Die Initiative "Boden behalten, Hochdorf gestalten" ist zustande gekommen. Die Initianten konnten Anfang Februar auf der Gemeindekanzlei 737 gültige Unterschriften deponieren, nötig waren 500. Mit ihrer Initiative wollen es die Hochdorfer Initianten der Stadt Basel und den Luzerner Gemeinden Emmen und Luzern gleichtun, wo gleichlautende Initiativen zustande gekommen bzw. bereits realisiert sind. Das Volksbegehren von Grünen (Verein Aktives Hochdorf, VAH) und SP zielt darauf ab, dass die Gemeinde ihre eigenen Grundstücke nicht mehr verkauft, sondern - wenn sie keinen Eigenbedarf hat - im Baurecht langfristig zur Nutzung abgibt. Dies hat planerische und langfristig auch finanzielle Vorteile.

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