Das Recht auf Leben schliesst ein Recht aller Menschen auf Licht, Luft, Wasser und Boden ein

Baurechtsvertrag

Die NWO-Stiftung Belcampo bietet fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von Baurechtsverträgen. Diese Verträge sind in der Regel auf eine lange Laufzeit angelegt und entfalten ihre Wirkung über mehrere Jahrzehnte. Eine präzise und vorausschauende Formulierung ist daher zentral, um spätere Auslegungsfragen und Konflikte zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Regelungen.

Im Baurechtsvertrag zu regelnde Punkte:

1. Einleitung
2. Vertragspartner
3. Gegenstand und Vertrag (Art. 779 und 779 a ZGB)
4. Ausübung des Baurechts (Art. 779 b ZGB)
5. Dauer des Baurechts (Art. 779 ZGB)
6. Vorzeitiger Heimfall (Art. 779 f-h ZGB)
7. Ordentlicher Heimfall (Art. 779 c-e ZGB)
8. Baurechtszins
9. Sicherung des Baurechtszinses (Art. 779 i und k ZGB)
10. Übertragbarkeit des Baurechts (Art. 779 ZGB)
11. Gesetzliches Vorkaufsrecht (Art. 682 Abs. 2 ZGB)
12. Schiedsgerichtsklausel
13. Weitere zweckmässige Regelungen

Ergänzend stehen Empfehlungen für die Regelungen im Baurechtsvertrag (PDF) zur Verfügung.

Weitere Unterlagen und Fachinformationen zu Baurechtsverträgen sind bei der NWO-Stiftung Belcampo erhältlich.

Das Recht auf Leben schliesst ein Recht aller Menschen auf Licht, Luft, Wasser und Boden ein

Kontakt

Adresse: NWO-Stiftung Belcampo
Rychenbergstrasse 67
8400 Winterthur
Telefon: 079 881 16 03
E-Mail: info@nwo-belcampo.ch
Konto: CH07 0900 0000 4003 3114 5
NWO-Stiftung Belcampo
8807 Freienbach